Allgemeine Reisebedingungen der Horizonte Deutschland GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Horizonte Deutschland GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 214892 B, Geschäftsführer: Michael Bergmann (nachfolgend „Horizonte Deutschland", „wir" oder „uns") und dem Reisenden (nachfolgend „Reisender", „Kunde" oder „Sie") abgeschlossen werden.
Diese AGB gelten für alle Reiseleistungen, die von Horizonte Deutschland angeboten, vermittelt oder erbracht werden, einschließlich Pauschalreisen, Einzelleistungen, Gruppenreisen, Individualreisen, Tagesausflüge, Reiseführerleistungen und sämtliche damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die AGB gelten ergänzend zu den jeweiligen Reisebeschreibungen und Buchungsunterlagen.
Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Begriff „Reisender" jede natürliche oder juristische Person, die eine Reiseleistung bei Horizonte Deutschland bucht oder an einer durch Horizonte Deutschland organisierten Reise teilnimmt. „Buchender" ist diejenige Person, die die Buchung vornimmt und damit den Reisevertrag im Namen aller Mitreisenden abschließt. „Mitreisende" sind alle weiteren Personen, für die der Buchende die Reiseleistungen bestellt. „Reiseleistungen" umfassen alle von Horizonte Deutschland angebotenen touristischen Dienstleistungen, insbesondere Unterkünfte, Transportleistungen, Führungen, Ausflüge, Mahlzeiten und Eintrittsgelder.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Mit der Buchung einer Reise gibt der Buchende ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Buchung kann erfolgen: persönlich in unserem Büro, telefonisch unter +49 30 4590 7823, per E-Mail an [email protected], über unser Online-Buchungsformular auf www.horizonte-deutschland.de oder über berechtigte Reisemittler.
Der Buchende ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus der Buchung für alle Mitreisenden ergeben, sofern er eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von Horizonte Deutschland zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich (per Post), per E-Mail oder in digitaler Form erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, die Buchungsbestätigung sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und uns eventuelle Unstimmigkeiten sofort mitzuteilen.
Bei Online-Buchungen gilt der Vertrag als geschlossen, wenn wir Ihre Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben. Die automatische Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.
Nach Vertragsschluss und Eingang des vereinbarten Anzahlungsbetrages erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
Die eigentlichen Reiseunterlagen (Voucher, Eintrittskarten, Hotelbestätigungen etc.) werden Ihnen spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugesandt oder bei der Abreise übergeben.
Für Reisende unter 18 Jahren ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese muss spätestens bei der Buchung vorliegen. Für Reisende zwischen 16 und 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, gelten besondere Bedingungen, über die Sie uns bitte separat informieren.
Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Reisebeschreibung und dem Reiseprogramm. Mündliche Zusagen, die über den Inhalt der schriftlichen Buchungsunterlagen hinausgehen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
In der Reisebeschreibung enthaltene Angaben über Unterkünfte, Hotels, Transportmittel, Programme und sonstige Leistungen sind auf der Grundlage zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Veröffentlichung vorliegender Informationen erstellt. Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Änderungen von Reiseleistungen gegenüber den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns in bösem Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Zu solchen unerheblichen Änderungen zählen insbesondere: Änderungen der Abflug- oder Abfahrtszeiten um bis zu vier Stunden, Änderungen der Unterkunft in gleichwertige Hotels der gleichen Kategorie, Änderungen im Reiseprogramm bei gleichwertigem Ersatz, Änderungen des Transportmittels bei vergleichbaren Reisebedingungen.
Über wesentliche Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich nach Bekanntwerden informieren. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Reisevertrag kostenlos zu kündigen oder eine Ersatzreise zu nehmen, sofern wir Ihnen eine solche anbieten können.
Bei erheblichen Leistungsänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich beeinflussen, sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren und Ihnen die Auswirkungen der Änderungen auf den Preis mitzuteilen. Erhebliche Änderungen berechtigen Sie zur kostenfreien Kündigung des Reisevertrages oder zur Annahme einer Ersatzreise.
Der in der Buchungsbestätigung genannte Reisepreis ist ein Gesamtpreis und enthält alle in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Leistungen, gesetzliche Mehrwertsteuer, Kurtaxen (sofern in der Beschreibung angegeben), Reiseleitergebühren für Gruppenreisen, Versicherungsgebühren (sofern eingeschlossen) sowie alle anfallenden Servicegebühren von Horizonte Deutschland.
Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben: An- und Abreisekosten zum und vom Startpunkt der Reise, Reiseversicherungen (Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung), persönliche Ausgaben (Getränke, Trinkgelder, persönliche Einkäufe), Kurtaxen, die direkt vor Ort zu entrichten sind, optionale Ausflüge, die nicht im Programm enthalten sind sowie sonstige nicht im Reiseprogramm genannte Leistungen.
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Person. Bei Sonderreisen, Gruppenreisen ab 20 Personen und Reisen in der Hauptsaison (15. Juni bis 15. September) kann eine Anzahlung von bis zu 30 % vereinbart werden. Die Anzahlung wird nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.
Ohne Eingang der Anzahlung sind wir berechtigt, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Eine Zahlungsaufforderung wird an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Nichteingang der Restzahlung bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reisenden die Rücktrittsgebühren gemäß § 6 dieser AGB in Rechnung zu stellen.
Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert: Überweisung auf unser Geschäftskonto, Kreditkartenzahlung (VISA, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift (mit entsprechender Einzugsermächtigung), Zahlung per Online-Bezahldiensten (PayPal, sofern angeboten). Barzahlung ist bei persönlicher Buchung in unserem Büro möglich.
Nach Vertragsschluss können wir den Reisepreis anpassen, wenn die Erhöhung auf folgenden Faktoren beruht: Erhöhung des Treibstoffpreises oder anderer Energiekosten (Schiffs-, Bus- oder Flugtreibstoff), Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Steuern und Abgaben durch Dritte, einschließlich Tourismusabgaben und Hafen- oder Flughafengebühren, Wechselkursänderungen, die den betreffenden Reisevertrag betreffen.
Preiserhöhungen nach § 651f BGB sind nur zulässig und nur dann wirksam, wenn der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes für die Erhöhung auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Begründung informiert. Erhöhungen von mehr als 8 % des Gesamtpreises sind nicht zulässig und berechtigen den Kunden zur kostenfreien Stornierung.
Wünscht der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen bezüglich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Abfahrtsort oder Anzahl der Reisenden, so ist Horizonte Deutschland bemüht, diesen Wünschen zu entsprechen. Solche Änderungen sind nur möglich, soweit sie durchführbar sind und keine erheblichen Mehrkosten verursachen. Für die Bearbeitung von Umbuchungen und Änderungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 pro Person, zuzüglich etwaiger Mehrkosten durch Drittanbieter (Hotels, Transportunternehmen etc.).
Umbuchungen sind kostenlos, wenn: Horizonte Deutschland die Änderung auf unsere eigene Initiative veranlasst, die Änderung auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, eine Änderung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist (Nachweis durch ärztliches Attest erforderlich).
Der Reisende kann bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Horizonte Deutschland kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Reisende und der eintretende Dritte haften gegenüber Horizonte Deutschland als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten, die durch den Wechsel entstehen.
Der Reisende kann vor Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per Brief oder E-Mail an [email protected]) erklärt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Horizonte Deutschland.
Bei einem Rücktritt des Reisenden ist Horizonte Deutschland berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und geplantem Reisebeginn:
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, gegenüber Horizonte Deutschland nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Horizonte Deutschland behält sich vor, eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen und dies zu belegen.
Der Reisende ist gemäß § 651h Abs. 3 BGB berechtigt, den Reisevertrag vor Beginn der Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall ist Horizonte Deutschland verpflichtet, dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu erstatten.
Als unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere: Kriegsereignisse, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Waldbrände an der Reisedestination, Epidemien oder Pandemien, offizielle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland sowie behördliche Einreiseverbote.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da persönliche Gründe (Krankheit, Unfall, familiäre Notfälle) nur bei Vorliegen einer solchen Versicherung abgedeckt sind. Wir können Ihnen entsprechende Versicherungsprodukte vermitteln.
Der Reisende kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Reise infolge eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt und dem Abhilfe nicht geschaffen werden konnte, nicht zumutbar ist. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, die vorzeitige Heimbeförderung zu verlangen, und zwar auf Kosten von Horizonte Deutschland, wenn die Heimbeförderung unter den gleichen Bedingungen wie die vereinbarte Rückreise erfolgt.
Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Minderung und den Schadensersatz, soweit ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt.
Horizonte Deutschland kann den Reisevertrag vor oder nach Reisebeginn kündigen, wenn: der Reisende oder Mitreisende den Reiseverlauf trotz einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich gegenüber Mitreisenden, Reiseleitern oder anderen Personen in einer Weise verhält, die eine Weiterführung des Vertrages unzumutbar macht, der Reisende gegen Rechtsvorschriften verstößt oder andere Reisende oder das Reisepersonal gefährdet, wesentliche Voraussetzungen für die Reisedurchführung fehlen (z.B. Gesundheitszeugnis, Visum, das der Reisende trotz Aufforderung nicht beschafft hat) oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde (bei Gruppenreisen mit angegebener Mindestteilnehmerzahl).
Im Fall einer Kündigung wegen Verhaltens des Reisenden nach Reisebeginn behält Horizonte Deutschland den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Horizonte Deutschland aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
Erbringt Horizonte Deutschland die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich und noch während der Reise bei dem örtlichen Reiseleiter oder der Ansprechperson vor Ort oder telefonisch beim Notfalltelefon von Horizonte Deutschland (+49 30 4590 7823, täglich 8:00 – 22:00 Uhr) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, entfallen seine Rechte auf Minderung und Schadensersatz, soweit nicht eine vorherige Anzeige für den Reisenden unzumutbar war oder der Schaden durch die Anzeige nicht hätte verhindert werden können.
Horizonte Deutschland ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Ist Horizonte Deutschland nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, hat der Reisende folgende Rechte: Selbstabhilfe und Verlangen auf Aufwendungsersatz bei unberechtigter Weigerung der Abhilfe durch Horizonte Deutschland; Minderung des Reisepreises; Kündigung des Reisevertrages, wenn der Mangel wesentlich ist und einer Abhilfe nicht zugänglich.
Für die Dauer eines Reisemangels kann der Reisende eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist für die Dauer des Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Als Orientierung dienen die von der Rechtsprechung entwickelten Tabellen (z.B. Frankfurter Tabelle). Die Minderung wird nicht fällig, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Der Reisende kann wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Reisevertrages Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel ist zurückzuführen auf einen Fehler des Reisenden, auf ein unvorhersehbares oder unvermeidbares Fehlverhalten eines Dritten oder auf unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag beträgt zwei Jahre.
Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Reise notwendigen persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die in der Buchungsbestätigung, den Reiseunterlagen und den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Hinweise zu beachten. Dazu gehören insbesondere:
Der Reisende ist verpflichtet, sich gegenüber anderen Reisenden, Reiseleitern, Servicepersonal und der einheimischen Bevölkerung respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Er hat die örtlichen Gesetze, Sitten und Gebräuche zu achten. Bei Verstößen gegen diese Pflichten oder bei erheblicher Störung des Gruppenklimas ist Horizonte Deutschland berechtigt, den Reisenden von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entsteht.
Der Reisende ist verpflichtet, vor der Buchung zu prüfen, ob er für die gewählte Reise körperlich und gesundheitlich geeignet ist. Bei körperlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Besonderheiten, die die Reise beeinflussen könnten, ist Horizonte Deutschland vor der Buchung zu informieren. Dies gilt insbesondere für Bergwanderungen, Alpentouren und sonstige körperlich anspruchsvolle Aktivitäten.
Horizonte Deutschland behält sich vor, Buchungen abzulehnen oder Reisende von der Teilnahme auszuschließen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Reise offensichtlich nicht erfüllt sind und eine Gefährdung des Betreffenden oder anderer Reisender zu befürchten ist.
Der Reisende ist verpflichtet, Horizonte Deutschland unverzüglich über folgende Änderungen zu informieren: Änderung der Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail), Änderungen in der Personenzahl oder personellen Zusammensetzung der Reisegruppe, Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen, die nach der Buchung aufgetreten sind, sowie Änderungen bei Reisedokumenten.
Horizonte Deutschland haftet dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Horizonte Deutschland selbst oder von beauftragten Leistungsträgern zu erbringen sind.
Die Haftung von Horizonte Deutschland für Sachschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Horizonte Deutschland für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft verursacht wurden, ist die Haftung von Horizonte Deutschland auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Für weitergehende Schadensersatzansprüche gelten die einschlägigen Haftungsbeschränkungen internationaler Abkommen.
Horizonte Deutschland haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ferner haftet Horizonte Deutschland nicht für Leistungsstörungen, die zurückzuführen sind auf: Verschulden des Reisenden, ein unvorhersehbares oder unvermeidliches Fehlverhalten eines Dritten, höhere Gewalt oder ein Ereignis, das Horizonte Deutschland auch bei aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder beheben konnte.
Für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Reisegepäck haftet Horizonte Deutschland nur, soweit dies durch Verschulden von Horizonte Deutschland oder beauftragten Leistungsträgern verursacht wurde. Die Haftung ist auf EUR 1.000,00 pro Person begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Da es sich bei den Reisen von Horizonte Deutschland um Inlandsreisen innerhalb Deutschlands handelt, sind grundsätzlich keine Visa oder besonderen Einreisedokumente erforderlich. Gleichwohl ist jeder Reisende für die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses selbst verantwortlich.
Für Reisende, die keine deutschen Staatsbürger sind oder für grenzüberschreitende Ausflüge in Grenzregionen gelten möglicherweise besondere Einreisebestimmungen. Horizonte Deutschland informiert über grundlegende Anforderungen, übernimmt aber keine Haftung für fehlende oder ungültige Reisedokumente des Reisenden.
Ausländische Staatsangehörige sollten sich vor der Buchung über möglicherweise erforderliche Visa und Einreisedokumente informieren. Horizonte Deutschland kann in Bezug auf die entsprechenden Konsulate und Botschaften informieren, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Beschaffung von Visa. Wird eine Reise aufgrund fehlender Dokumente nicht angetreten oder muss vorzeitig abgebrochen werden, entfallen die Ansprüche des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises.
Wir informieren Sie im Rahmen der Buchungsunterlagen über die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Einreisebestimmungen und Gesundheitsanforderungen. Für Änderungen nach der Buchung bis zum Reiseantritt ist der Reisende selbst verantwortlich. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der zuständigen Botschaften.
Horizonte Deutschland empfehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung (zum Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen vor Reisebeginn), Reisekranken- und Auslandskrankenversicherung (für ausreichenden Versicherungsschutz während der Reise), Reisegepäckversicherung sowie Reiseabbruchversicherung.
Horizonte Deutschland kann auf Wunsch Versicherungsleistungen renommierter Versicherungsanbieter vermitteln. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision. Alle Versicherungsleistungen unterliegen den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Als von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter sind wir gemäß § 651r BGB verpflichtet, einen Insolvenzschutz nachzuweisen. Sie erhalten bei der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein unseres Versicherungspartners, der Sie gegen finanzielle Verluste im Falle unserer Insolvenz schützt. Dieser Sicherungsschein deckt geleistete Anzahlungen, den Reisepreis sowie notwendige Rückbeförderungskosten ab.
Horizonte Deutschland informiert über spezifische Gepäckrichtlinien für jede Reise. Bei Wanderreisen und Alpentouren gelten besondere Gepäckbeschränkungen. Im Allgemeinen empfehlen wir leichtes, wettergerechtes Gepäck. Spezifische Anforderungen (Wanderschuhe, Regenbekleidung, etc.) werden in der Reisebeschreibung und den Informationsunterlagen mitgeteilt.
Es ist untersagt, gefährliche, illegale oder die Sicherheit anderer Reisender gefährdende Gegenstände mitzuführen. Horizonte Deutschland behält sich vor, Gegenstände, die eine Gefahr darstellen oder gegen geltendes Recht verstoßen, zu konfiszieren oder deren Mitnahme zu verweigern.
Wertgegenstände, Schmuck, Geld, Ausweisdokumente und elektronische Geräte sollten stets persönlich beaufsichtigt werden. Für den Verlust dieser Gegenstände übernimmt Horizonte Deutschland keine Haftung, es sei denn, der Verlust ist auf nachweisliches Verschulden von Horizonte Deutschland zurückzuführen.
Für Transportleistungen im Rahmen unserer Reisen gelten die besonderen Bedingungen der jeweiligen Verkehrsträger. Bei der Nutzung von Zügen, Bussen und sonstigen Transportmitteln gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen (Deutsche Bahn AG, Busunternehmen, etc.) ergänzend zu diesen AGB.
Der Reisende ist verpflichtet, zu den angegebenen Zeiten an den vereinbarten Treffpunkten erschienen zu sein. Beim Verpassen von Abfahrtszeiten infolge eigenen Verschuldens trägt der Reisende die Kosten einer Ersatzbeförderung selbst. Horizonte Deutschland kann unter solchen Umständen nicht für das Verpassen von Programmpunkten verantwortlich gemacht werden.
Für Verspätungen, die durch Umstände außerhalb der Kontrolle von Horizonte Deutschland verursacht werden (z.B. Verkehrsstörungen, Wetterbedingungen, technische Defekte der Transportmittel), übernimmt Horizonte Deutschland keine Haftung für Folgekosten oder entgangene Programmpunkte.
Die in den Reisebeschreibungen angegebenen Hotelkategorien (Sterne) basieren auf den nationalen Klassifizierungssystemen. Diese können von internationalen Standards abweichen. Die Klassifizierung wird in der Leistungsbeschreibung angegeben und gilt als Orientierung, nicht als verbindliche Qualitätszusage.
Konkrete Zimmerzuteilungen innerhalb eines Hotels liegen im Ermessen des Hoteliers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Lage im Hotel besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte Zimmerkategorie oder Lage vereinbart wurde und dafür ein entsprechender Aufpreis bezahlt wurde.
Die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Verpflegungsleistungen (Frühstück, Halbpension, Vollpension) werden in der Regel ab dem ersten Frühstück nach dem Anreisetag bis zum Abreisetag erbracht. Spezielle Diätwünsche oder Lebensmittelallergien müssen bei der Buchung mitgeteilt werden. Horizonte Deutschland ist bemüht, diesen Wünschen zu entsprechen, kann dies aber nicht in allen Fällen garantieren.
Während der Reise angebotene optionale Ausflüge oder Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Reisepaketes und werden zu separaten Konditionen angeboten. Für diese optionalen Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Eintrittskarten für besondere Attraktionen oder Veranstaltungen, die im Reiseprogramm enthalten sind, können im Voraus reserviert werden. Bei unvorhergesehenen Schließungen oder Absagen von Attraktionen bemüht sich Horizonte Deutschland um gleichwertige Alternativen. Eine vollständige Erstattung erfolgt nur, wenn kein Ersatz möglich ist und die betroffene Leistung wesentlicher Bestandteil der Reise war.
Der Reisende ist verpflichtet, alle Sicherheitsanweisungen der Reiseleiter, des Hotelpersonals und anderer Leistungsträger zu befolgen. Insbesondere bei Bergwanderungen, Klettertouren und anderen körperlich anspruchsvollen Aktivitäten ist die strikte Einhaltung der Sicherheitsregeln absolut notwendig und dient dem Schutz aller Beteiligten.
In Notfallsituationen während der Reise steht das Reiseteam von Horizonte Deutschland unter +49 30 4590 7823 täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist stets zuerst der Notruf (112) zu wählen.
Der Reisende handelt bei freien Aktivitäten, die nicht im organisierten Programm enthalten sind, auf eigene Gefahr und Verantwortung. Horizonte Deutschland empfiehlt, auch bei Eigenaktivitäten stets einen gesunden Menschenverstand walten zu lassen und besonders in unbekanntem Gelände oder bei schlechten Wetterbedingungen vorsichtig zu sein.
Mängel sind zunächst beim örtlichen Reiseleiter oder der Ansprechperson vor Ort zu melden. Nur wenn dies nicht möglich ist oder keine Abhilfe gebracht hat, ist die Beschwerde direkt an Horizonte Deutschland zu richten. Bitte dokumentieren Sie Mängel so genau wie möglich (Fotos, Zeugenaussagen, schriftliche Berichte).
Reklamationen nach der Rückkehr müssen innerhalb von 28 Tagen nach dem im Reisevertrag vorgesehenen Ende der Reise schriftlich bei Horizonte Deutschland geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Eingang der Reklamation. Verspätet eingereichte Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Reklamationen richten Sie bitte an: Horizonte Deutschland GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, oder per E-Mail an [email protected].
Wir sind bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können Streitigkeiten aus Online-Verträgen über diese Plattform beilegen.
Wir sind Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV) und erkennen die Schlichtungsstelle des DRV an. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Schiedskommission des DRV, Reuterstraße 59, 53113 Bonn.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Erfüllung des Reisevertrages und zur Erbringung der damit verbundenen Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Für die Erbringung von Reiseleistungen ist es notwendig, personenbezogene Daten (insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum) an Leistungsträger (Hotels, Transportanbieter, lokale Reiseveranstalter) weiterzugeben. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die §§ 651a ff. BGB in der jeweils gültigen Fassung, sowie die einschlägigen europäischen Verordnungen und Richtlinien. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist Berlin, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Reisende, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.
Horizonte Deutschland behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Über wesentliche Änderungen werden wir Sie informieren.
Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur wirksam, wenn sie von Horizonte Deutschland schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
Horizonte Deutschland GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 4590 7823
Fax: +49 30 4590 7824
E-Mail: [email protected]
Website: www.horizonte-deutschland.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 214892 B
USt-IdNr.: DE 298 457 193
Geschäftsführer: Michael Bergmann
Reisegewerbliche Erlaubnis gemäß § 14 GewO erteilt durch das Bezirksamt Berlin-Mitte, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Reisegewerbe-Nr.: RG-B-2012-0047.
Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV) e.V., Reuterstraße 59, 53113 Bonn. Von der Regierung genehmigter und von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter.
Insolvenzschutz gemäß § 651r BGB durch: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Sicherungsschein-Nr.: VHV-2012-47832.
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Michael Bergmann
Diese AGB treten am 10. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Horizonte Deutschland GmbH. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.